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   BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81   

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BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81 (https://dejure.org/1981,22136)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1981 - 6 RKa 13/81 (https://dejure.org/1981,22136)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1981 - 6 RKa 13/81 (https://dejure.org/1981,22136)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    auch nicht sondern auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte ein (vgl dazu BVerfGE 30, 392, ü02 mwN).

    Ob in beiden Fällen, ähnlich wie bei der Entziehung der Zulassung, eine Einschränkung der Berufsfreiheit vorliegt, die wegen des möglichen Zwangs zur völligen Aufgabe der Berufstätigkeit einer Beschränkung der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gleichgeachtet werden muß (vgl dazu BSGE 15, 177, 182; 28, 80, 82) oder ob darin - insbesondere im zweiten Fall - lediglich eine Regelung der Berufsausübung zu sehen ist, brauchte der Senat nicht zu entscheiden° Derartige Gesetze sind nämlich - auch wenn sie unechte Rückwirkung entfalten - grundsätzlich zulässig (vgl BVerfGE 30, 392, #02 mwN).

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Jedoch muß der Gesetzgeber bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen eine angemessene Ubergangsregelung treffen (vgl BVerfGE 21, 173, 183; 22, 275, 276;25" 236, 2h8; 32, 1, 22; h}, 242, 288).
  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Denn auf diese Weise bleibt die berufliche Stellung der betroffenen Ärzte unangetastet (vgl dazu BVerfGE 34, 252, 256).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Jedoch muß der Gesetzgeber bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen eine angemessene Ubergangsregelung treffen (vgl BVerfGE 21, 173, 183; 22, 275, 276;25" 236, 2h8; 32, 1, 22; h}, 242, 288).
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Jedoch kommt die Verletzung einer eigenen Rechtsposition auch in Betracht bei einem Verwaltungsakt, der gegen einen Dritten ergangen ist, sofern er wenigstens mittelbar in eigene rechtlich geschützte Interessen des Klägers eingreift (vgl BSGE 15, 118, 122, 125; 35, 22h, 225; A7, 214, 217; Meyer-Ladewig aaO @ 54 RdNr 12).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 1 BvR 585/62

    Inkompatibilität zwischen dem Steuerbevollmächtigtenberuf und

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Jedoch muß der Gesetzgeber bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen eine angemessene Ubergangsregelung treffen (vgl BVerfGE 21, 173, 183; 22, 275, 276;25" 236, 2h8; 32, 1, 22; h}, 242, 288).
  • BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67

    Entzug der Kassenarztzulassung wegen Rauschgiftsucht - Verfassungsmäßigkeit und

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Ob in beiden Fällen, ähnlich wie bei der Entziehung der Zulassung, eine Einschränkung der Berufsfreiheit vorliegt, die wegen des möglichen Zwangs zur völligen Aufgabe der Berufstätigkeit einer Beschränkung der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gleichgeachtet werden muß (vgl dazu BSGE 15, 177, 182; 28, 80, 82) oder ob darin - insbesondere im zweiten Fall - lediglich eine Regelung der Berufsausübung zu sehen ist, brauchte der Senat nicht zu entscheiden° Derartige Gesetze sind nämlich - auch wenn sie unechte Rückwirkung entfalten - grundsätzlich zulässig (vgl BVerfGE 30, 392, #02 mwN).
  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 25/60
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Ob in beiden Fällen, ähnlich wie bei der Entziehung der Zulassung, eine Einschränkung der Berufsfreiheit vorliegt, die wegen des möglichen Zwangs zur völligen Aufgabe der Berufstätigkeit einer Beschränkung der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gleichgeachtet werden muß (vgl dazu BSGE 15, 177, 182; 28, 80, 82) oder ob darin - insbesondere im zweiten Fall - lediglich eine Regelung der Berufsausübung zu sehen ist, brauchte der Senat nicht zu entscheiden° Derartige Gesetze sind nämlich - auch wenn sie unechte Rückwirkung entfalten - grundsätzlich zulässig (vgl BVerfGE 30, 392, #02 mwN).
  • Drs-Bund, 18.04.1975 - BT-Drs 7/3536
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    aufkommenden Fragen hat (vgl Begründung des Entwurfs zum KVWG vom 70 März 1975 BT-Drucks 7/3536 S 28)& Auf diese Weise wurden die kassenärztliche Tätigkeit und die vertragsärztliche Tätigkeit einseitig zugunsten der ersteren verzahnt° Denn die ausschließliche Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung wird durch 5 5250 Abs. 1 RVO nicht ausgeschlossen (vgl Heinemann/Liebold, Kassenarztrecht, 5. Aufl, Standz Oktober 1980, 5 525c RVO RdNr C 1007).
  • Drs-Bund, 07.03.1975 - BT-Drs 7/3336
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
    Art. 2 @ 6 KVWGsollte dem Schutze erworbener Rechte solcher Ärzte dienen, die bei Inkrafttreten Vertragsärzte waren oder sich als solche beworben hatten (vgl BT-Drucks7/3336 aaO s 31 zu @11).
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